AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebotene Leistungen durch Leistungserbringer

DRESENIO Agentur für Seniorenhilfe Inh. Jürgen Drewke bietet Dienst- bzw. Service-Leistungen für Senioren, Pflegebedürftige und deren Angehörige an. Die Leistungen beinhalten die Beratung (keine juristische Beratung), Betreuung und Begleitung von Personen, sowie deren hauswirtschaftliche Versorgung. Es handelt sich um haushaltsnahe Dienstleistungen und nicht um medizinische Pflegeleistungen oder Fachleistungen bestimmter Verbände. Des Weiteren bietet DRESENIO auch die Unterstützung durch 24-Stunden Betreuungskräfte an. Vertragspartner ist hier aber nicht DRESENIO, sondern der Entsender der Betreuungskräfte. Es werden ausschließlich Betreuungskräfte aus Osteuropa eingesetzt.  DRESENIO ist hier ausschließlich im Bereich der Vermittlung tätig. Alle Leistungen werden nach Absprache den individuellen Anforderungen angepasst. Des Weiteren unterstützt DRESENIO auch Leistungsnehmer in Bezug auf Schriftverkehr mit Einrichtungen, Behörden, Ämtern, Banken etc. Darüber hinaus bietet DRESENIO Seniorenhilfe auch Entlastungsleistungen für Angehörige an.

2. Der Kunde (Leistungsnehmer)

Als Kunde wird in dieser AGB der Vertragspartner bezeichnet mit dem ein Dienstleistungsvertrag, mündlich oder schriftlich, geschlossen wird. Er muss nicht in jeden Fall diejenige Person sein, der diese Dienstleistung zugutekommt. Es können auch Verträge mit Angehörigen oder gesetzlichen Vertretern von Personen geschlossen werden, die diese Dienstleistungen erhalten. Dann werden auf jeden Fall mit beiden Seiten, dem Leistungsempfänger und dem Leistungszahler, Leistungen und Bedingungen besprochen. Um einen einfacheren Sprachgebrauch anzuwenden, werden im nachfolgenden Text mit der Kunde beide Seiten angesprochen.

3. Angebotene Dienstleistungen

Verträge, (mündliche oder schriftliche Absprachen) werden individuell mit jedem einzelnen Kunden auf seine jeweiligen Bedürfnisse und Wünsche abgestimmt. Es werden ausschließlich seriöse Dienstleistungen angeboten. DRESENIO Agentur für Seniorenhilfe behält sich vor Aufträge abzulehnen. Alle Vereinbarungen über Dienstleistungs-Art, -Zeit und -Preis bedürfen nicht der schriftlichen Bestätigung. Auch eine mündliche Vereinbarung ist beiderseits bindend. Um alle Dienstleistungen ordnungsgemäß ausführen zu können, bedarf es der wahrheitsgemäßen Darstellung des Leistungsnehmers insbesondere in Bezug auf seinen Gesundheitszustand und seine zum Tag des Vertragsabschlusses bekannten Diagnosen. Auch hinzukommende Diagnosen sind dem Leistungserbringer unverzüglich mitzuteilen.

4. Rechnungsstellung

Eine Rechnungsstellung an den Leistungsnehmer, dessen Kostenträger oder Bevollmächtigten erfolgt wöchentlich, monatlich oder gegen Ende eines Quartals je nach Häufigkeit und Art der Dienstleistung. Hierbei wird der Tageseinsatz mit Datum, Zeitaufwand, Beschreibung der Tätigkeit und, falls erforderlich, der zusätzliche Kostenaufwand aufgelistet. Der Rechnungsbetrag ist binnen 7 Tagen nach Rechnungsstellung auf das angegebene Konto zu überweisen.

5. Dienstleistungszeit, Einsatzzeit und Preise

Je nach Dienstleistungs-Art gestalten sich die Zeiten und Preise variabel.
Die Einsatzzeiten und Preise gestalten sich wie folgt:

DRESENIO HomeCare24. Hierbei handelt es sich um eine 24 Stundenbetreuung. Alles weitere regelt der Dienstleistungsvertrag mit dem Anbieter. DRESENIO Agentur für Seniorenhilfe ist hier lediglich als Vermittler des Dienstleisters und des Leistungsnehmers aktiv.

DRESENIO Homecare Intervall Hierbei handelt es sich um eine stundenweise Betreuung des Leistungsnehmers oder dessen Angehörige. Die Mindesteinsatzdauer beträgt hierbei eine Zeitstunde. Eine darüber hinaus in Anspruch genommene Zeit wird im 15 Minuten-Takt abgerechnet. Der derzeitige aktuelle Stundenpreis hierfür beträgt 32,50 €. Zusätzlich wird je Einsatz eine Anfahrtspauschale von 5,00 € erhoben.

Alle Leistungen müssen privat gezahlt werden. Verfügt der Leistungsnehmer über einen entsprechenden Pflegegrad, so können diese Leistungen nach §45b SGB XI direkt mit dem zuständigen Kostenträger abgerechnet werden.

Der Leistungsnehmer muss hierzu vorab dem Leistungserbringer eine entsprechende Abtretungserklärung unterzeichnen. Dieses gilt ebenso für Leistungen nach §39 SGB XI Der Leistungsnehmer ist verpflichtet, vor Vertragsabschluss, alle notwendigen Informationen über seinen derzeitigen angesammelten Anspruch in Erfahrung zu bringen und diese dem Leistungserbringer schriftlich zur Verfügung zu stellen.

Der Leistungsnehmer hat das Recht vor Ausführung der Dienstleistung diesen Einsatz zu stornieren. Er ist verpflichtet diese Dienstleistung mindestens 24 Stunden vor Einsatzbeginn abzusagen. Wird der Leistungserbringer nicht rechtzeitig binnen dieser Frist über die Absage unterrichtet, so wird dem Leistungsnehmer eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 50% des aktuellen Stundensatzes privat in Rechnung gestellt.

DRESENIO Homecare Office Die Mindesteinsatzdauer hierfür beträgt eine Zeitstunde. Ansonsten gelten die Bestimmungen wie bereits unter Punkt 5 vereinbart.

6. Preise

Alle Rechnungen sind nach §4Nr.16 Satz 1 Buchstabe 1 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der Einsatz notwendiger Betriebsmittel ist mit dem Kunden abzustimmen und wird, falls nicht vom Kunden beigestellt, gesondert in Rechnung gestellt.

7. Gültigkeitsdauer

Vereinbarte Preise habe eine Gültigkeitsdauer bis einen geänderten Preis der Dienstleistung schriftlich mitgeteilt wird. 

8. Leistungsabgrenzung

Der Leistungserbringer bietet keinen eigenen Pflegedienst oder gewerblichen Personentransport an. Diese Leistungen werden im Bedarfsfall durch Leistungserbringer aus dem DRESENIO Partnernetzwerk (DRESENIO HomeCare Netzwerkpartner) oder andere Anbieter ergänzt und erbracht. Begleitservice wird im Interesse des Kunden nur angeboten, wenn der Leistungsempfänger über die entsprechende körperliche und geistige Eignung verfügt. Notwendige Informationen darüber sind beim zuständigen Haus,- oder Facharzt zu erfragen. Der Leistungserbringer übernimmt keine Verantwortung für die Sicherheit und Unversehrtheit der zu begleitenden Person im häuslichen und außerhäuslichen Bereich. Im Rahmen unserer Leistungserbringung kann keine Verantwortung für die Einhaltung und Überwachung verordneter medizinischer Behandlungen übernommen werde. Diese Art der Versorgung muss von den Angehörigen bzw. kann von den DRESENIO Netzwerkpartnern übernommen werden. 

9.Versicherungen

Der Leistungserbringer verfügt über eine bedarfsgerechte Betriebshaftpflichtversicherung.

Wird aus einer Dienstleistung ein entstandener Schaden, sofern der Schaden als solcher von der Versicherung anerkannt, ein Schadensersatzanspruch hergeleitet, wird dieser Schaden ausschließlich aus der Versicherung beglichen. Alle weiteren Schadensansprüche, die sich durch erbrachte Dienstleistungen ergeben, sind vom Schadenersatz ausgenommen, und werden somit vom Kunden getragen.

Diese AGB, auf die auch von unserer Internetpräsenz aus verwiesen wird, ist gleichzeitig Teil unseres Internetangebotes. Sind Teile oder einzelne Formulierungen dieser AGB unwirksam oder werden zukünftig unwirksam, bleiben die übrigen Teile dieses Dokumentes in ihren Inhalt und Gültigkeit davon unberührt (Salvatorische Klausel).

Die AGB ist u.a. als Teil unseres allgemeinen Haftungsausschlusses der Internetpräsenz zu betrachten.